Rahmenbedingungen

Das Freiwillige Soziale Jahr als Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen zwischen 16 und 26 Jahren gibt es schon seit über 50 Jahren. Das FSJ ist vom Bund gesetzlich anerkannt (zum Beispiel als Vorpraktikum oder Wartesemester).

Seit Aussetzung der Wehrpflicht gibt es zudem den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Der Bundesfreiwilligendienst ist ein durch das Bundesministerium geförderter Freiwilligendienst für Menschen aller Generationen.

Im Rahmen des Freiwilligendienstes arbeiten Sie bei uns als Schulbegleiter von Kindern mit geistigen, körperlichen oder seelischen Behinderungen. Dabei machen Sie sich nicht nur für andere stark, sondern sammeln auch selbst jede Menge wertvolle Erfahrungen.

Sie engagieren sich in Vollzeit für 12 oder 18 Monate. Sie können sich jederzeit bewerben.

Sie sind sozialversichert und haben Anspruch auf Kindergeld nach der gesetzlichen Regelung.

Sie erhalten im Rahmen des Freiwilligendienste ein Taschengeld sowie einen Fahrtkostenzuschuss oder einen Zuschuss zur eigenen Unterkunft.